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EINE VORHERIGE KONZERTIERUNG UNTER DER AUFSICHT DER CNDP

ZIELE DER KONZERTIERUNG 

Der vorherige Konzertierung soll eine Gelegenheit zur Debatte ermöglichen über:

  • Die Relevanz, die Ziele und die Eigenschaften des Projekts ;

  • Die damit verbundenen sozioökonomischen Herausforderungen sowie die wesentlichen    Auswirkungen auf die Umwelt und die Raumplanung ;

  • Die Alternativlösungen, darunter auch die Nichtdurchführung des Projekts ;

  • Die Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit nach vorheriger Konzertierung.

Die Träger des Projekts werden darauf achten, dass die angebotenen Dialogzeiten die Möglichkeit bieten, alle oben genannten Punkte anzusprechen.

ABSTIMMUNGSBEREICH DER KONZERTIERUNG

DIE ZEITEN DER KONZERTIERUNG

ICH BETEILIGE MICH ONLINE

Aufgrund der Höhe der Investitionen beschlossen GazelEnergie und GRTgaz, gemeinsam Die Nationale Kommission für öffentliche Debatten (Commission Nationale du Débat Public, CNDP) gemäß Artikel L. 121-8-II des Umweltgesetzbuches zu befassen.

 

Nach Prüfung dieser Anrufung beschloss die CNDP, eine vorherige Konzertierung zu organisieren, deren Einzelheiten sie festlegt, und ernannte Frau Valérie TROMMETTER und Herrn Luc MARTIN zu den Garantiegebern dieser Konzertierung.

Der Abstimmungsbereich besteht aus den 6 von dem Projekt betroffenen Gemeinden: Saint-Avold, Carling, L'Hôpital,  Creutzwald, Diesen und Porcelette.

 

Die deutsche Öffentlichkeit wird ebenfalls über die im Informations- und Beteiligungsmittel in die Konzertierung einbezogen.

DIE GARANTIEGEBER

Im Rahmen der vorherigen Konzertierung bezüglich des Projekts Emil’Hy hat die Commission Nationale du Débat Public zwei Garantiegeber ernannt:

Frau Valérie TROMMETTER : 

valerie.trommetter@garant-cndp.fr

Herrn Luc MARTIN : 

luc.martin@garant-cndp.fr

Die Garantiegeber haben die Aufgabe, die Ehrlichkeit und den reibungslosen Ablauf der Konzertierung zu gewährleisten. Ihre Tätigkeit beruht auf der Wahrung des Prinzips des Rechts auf Information und Beteiligung der Öffentlichkeit, das in den französischen Rechtsvorschriften (Aarhus-Konvention, Umweltcharta, Umweltgesetzbuch) anerkannt wird. Zu diesen Zwecken handeln sie in Verbindung mit den Trägern des Projekts und deren Partnern und halten sich dabei an die Grundsätze und Werte der CNDP.

Am Ende der Konzertierung, unabhängig von dem Bericht, der von den Trägern des Projekts verfasst wird, verfassen die Garantiegeber eine Bestandsaufnahme, die der Öffentlichkeit zugänglich wird.

Die unabhängige Verwaltungsbehörde CNDP wurde 1995 geschaffen und ist dafür zuständig, das Recht auf Information und Beteiligung der Öffentlichkeit an allen Projekten zu gewährleisten, die wesentliche Auswirkungen auf die Umwelt oder die Raumplanung haben können, seien es private oder öffentliche Projekte.

Die Tätigkeit des CNDP und seiner Garantiegeber wird von folgenden Grundsätzen geleitet:

  • Die Unabhängigkeit gegenüber der Regierung, den politischen Entscheidungsträgern, den Projektleitern sowie den an den Debatten beteiligten Interessenvertretern.

  • Die Neutralität und Verzicht auf eine Stellungnahme bezüglich der Rechtfertigung oder der Zweckmäßigkeit des Projekts

  • Die Transparenz von Informationen und Entscheidungsprozessen, wobei sichergestellt wird, dass alle verfügbaren Informationen und Studien der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

  • Die Argumentation von Ansichten: Der Wert einer Auffassung hängt nicht von der Anzahl ihrer Vorkommen oder dem Status desjenigen ab, der sie trägt, sondern von den Argumenten, auf denen sie aufbaut.

  • Die Gleichbehandlung aller Teilnehmer, um die gleiche Qualität des Zugangs zu Diskussionsräumen und Informationen zu gewährleisten

  • Die Inklusion, indem auf die Diversität des Publikums zugegangen wird, mit besonderem Augenmerk auf die am weitesten entfernten Menschen

Die Beratung ist nun abgeschlossen. Um die Beiträge anzusehen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten:

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